andere Rechtsgebiete

Selbstverständlich ist mein rechtliches Betätigungsfeld nicht nur auf Familienrecht und Arbeitsrecht beschränkt.


Gerne und kompetent vertrete ich Sie auch in Zivilsachen (Kaufverträge, Mietverhältnisse, Werkverträge u.a.), übernehme auch Verteidigungen in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten, oder nehme Ihre Rechte vor Verwaltungs- und Sozialgerichten wahr.

 

Im Zweifel fragen Sie mich bitte einfach - das kostet erst einmal nichts und ist immer sinnvoll, weil tatsächliche Probleme vielleicht ganz andere rechtliche Fragen (und damit Rechtsgebiete) nach sich ziehen, als es zunächst scheint.

 

Ich werde Ihnen dann genau sagen, ob ich Sie auf diesem Gebiet kompetent vertreten kann, oder Sie an eine Kollegin oder einen Kollegen verweisen muss. Und dabei bekommen Sie von mir klare und ehrliche Antworten, denn das wichtigste Kapital einer Rechtsanwaltskanzlei ist die Zufriedenheit der Mandanten.

Deshalb sage ich Ihnen vorher offen und ehrlich, ob ich Sie in dem Rechtsgebiet, welches Sie nachfragen, kompetent und sachgerecht vertreten kann. Weder Ihnen, noch mir ist damit geholfen, wenn ich zu jedem Rechtsgebiet Kompetenz behaupten würde  - und Sie danach dann zurecht unzufrieden sind. Deshalb möchte ich von Anfang an ein offenes und transparentes Mandatsverhältnis mit Ihnen aufbauen.